Hilfsmittel-Richtlinie
Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung – HilfsM-RL
Die Richtlinie regelt die Verordnung von Hilfsmitteln durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie durch Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements, insbesondere die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten. Detaillierte Regelungen werden zu Sehhilfen und Hörhilfen getroffen. Zudem beinhaltet die Richtlinie allgemeine Anforderungen an das vom GKV-Spitzenverband zu erstellende Verzeichnis verordnungsfähiger Hilfsmittel (Hilfsmittelverzeichnis).
- In Kraft getreten am:
- 16.05.2025
- Geändert am:
- 20.02.2025 BAnz AT 15.05.2025 B2
- Fassung vom:
- 15.03.2012 / 21.12.2011 BAnz AT 10.04.2012 B2