Qualitätssicherungsmaßnahmen der allogenen Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom

Qualitätssicherungsmaßnahmen der allogenen Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom

Die Qualitätssicherungsmaßnahmen regeln die Anforderungen an die Erbringung der allogenen Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom in Krankenhäusern. Anlass ist die Aussetzung des Methodenbewertungsverfahrens.

In Kraft getreten am:
01.02.2023
Fassung vom:
20.10.2022 BAnz AT 31.01.2023 B5

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