Pressemitteilung | Methodenbewertung

Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen: G-BA führt neue U10 ein und integriert Dokumentation der J1 ins Gelbe Heft

Berlin, 20. August 2026 – Künftig wird es auch für Kinder im Alter zwischen 9 und 10 Jahren ein ärztliches Früherkennungsangebot – bekannt als „U-Untersuchung“ – geben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Inhalte der neuen U10 beschlossen. Der Fokus liegt auf den Themen Übergewicht, körperliche Aktivität, digitaler Medienkonsum und psychische Auffälligkeiten. Gibt es Hinweise auf gesundheitliche Risiken, werden Kind und Eltern von den Kinderärztinnen und -ärzten dazu beraten und über vorbeugende Angebote informiert. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der neuen U10 ist die Impfberatung, um insbesondere die Rate der Humane Papillomviren (HPV)-Impfungen sowohl bei Jungen als auch bei Mädchen zu erhöhen.

Die vom G-BA ebenfalls beschlossene Dokumentation der J1 im Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“) soll dazu beitragen, die Aufmerksamkeit für die HPV-Impfung und generell für dieses Früherkennungsangebot für Teenager zu erhöhen. Die J1 richtet sich unverändert an Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren.

Dazu Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung: „Mit der neuen U10 für Kinder zwischen 9 und 10 Jahren schließen wir beim Früherkennungsangebot eine Lücke. Die U9 ist um den 5. Geburtstag herum, die J1 dann erst mitten in der Pubertät. Wie bei allen Früherkennungsuntersuchungen geht es bei der U10 um die Frage, ob sich das Kind altersgerecht entwickelt oder ob es Hinweise auf Erkrankungen bzw. besondere Risiken gibt. Speziell für Kinder im Alter zwischen 9 und 10 Jahren weisen Studienergebnisse auf besondere Risiken hin: Zu viel Handy- oder Computernutzung kann zum Beispiel zu Sprachentwicklungs- und Konzentrationsstörungen führen. Bewegungsmangel vermindert die körperliche Fitness und kann Übergewicht und andere Erkrankungen begünstigen. Auch wenn die meisten Heranwachsenden in dieser Altersgruppe gesund sind: Anlässlich der neuen U10 haben Kinderärztinnen und Kinderärzte die Möglichkeit, Kinder und Eltern zu möglichen Gesundheitsrisiken zu beraten und über vorbeugende Angebote zu informieren.“

Zwei Besonderheiten der U10

Dr. med. van Treeck weiter: „Eine Besonderheit der U10 ist die ausführliche Anamnese. So werden die Eltern nach bestimmten Krankheitsrisiken und Belastungen innerhalb der Familie befragt. Gibt es beispielsweise einen Verdacht auf eine familiäre Hypercholesterinämie, wird dieser mittels Blutuntersuchung auf Low-Density-Lipoprotein nachgegangen. Eine familiäre Hypercholesterinämie ist zwar nicht heilbar. Aber mit Veränderungen des Lebensstils oder ggf. lipidsenkenden Medikamenten kann ein günstigerer Krankheitsverlauf erreicht werden.“

Neu in der U10 ist auch der Einsatz eines standardisierten Fragebogens zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität, die das psychische Wohlbefinden des Kindes umfasst. Die Eltern sind gebeten, vor der U10 diesen Fragebogen auszufüllen. Die Ergebnisse der U-Untersuchung werden dann gemeinsam mit dem Kind besprochen. Ziel ist es, ggfs. Unterstützung anzubieten, die zu den individuellen Bedürfnissen des Kindes passt.

Der Beschluss mit allen Details ist in Kürze hier zu finden: Kinder-Richtlinie | Beschlüsse

Änderungen bei der Jugendgesundheitsuntersuchung J1

Die Untersuchungsergebnisse der J1 werden künftig im Gelben Heft dokumentiert. Dafür überarbeitete der G-BA die zugrundeliegende Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie und passte sie an den aktuellen medizinischen Stand an. Als Neuerung wird nun auch Jugendlichen ein Fragebogen zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität angeboten.

Der Beschluss mit allen Details ist in Kürze hier zu finden: Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie | Beschlüsse

Ab wann gibt es die neue U10?

Bevor Kinderärztinnen und Kinderärzte die neue U10 anbieten können, sind noch einige Schritte notwendig. Der G-BA legt die gefassten Beschlüsse nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vor. Werden sie nicht beanstandet, können die Beschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten. Anschließend entscheidet der Bewertungsausschuss innerhalb von 6 Monaten über die Höhe der ärztlichen Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Erst danach kann die U10 durchgeführt werden. Der G-BA wird rechtzeitig die benötigten Dokumentationsvorlagen sowie die Fragebögen bereitstellen.

Hintergrund: Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen

Um Erkrankungen und Entwicklungsstörungen frühzeitig erkennen und rechtzeitig behandeln zu können, sind Früherkennungsuntersuchungen für Neugeborene, Kinder und Jugendliche ein fester Bestandteil des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Kinder-Richtlinie legt der G-BA die Details der Früherkennungsuntersuchungen fest. Im Untersuchungsheft für Kinder, dem sogenannten Gelben Heft, dokumentieren die Ärztinnen und Ärzte ihre Befunde. Zur Früherkennung von Krankheiten bei Jugendlichen gibt es die sogenannte Jugendgesundheitsuntersuchung. Die Details sind in der Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie festgelegt.

Weitere Informationen sind auf der Website des G-BA zu finden:
Früherkennung bei Kindern sowie Früherkennung bei Jugendlichen