Anlage XII: Nutzenbewertung nach § 35a SGB V


Weiterführende Informationen

Die Beschlüsse des G-BA nach § 35a SGB V werden im Internet veröffentlicht. Die Beschlüsse sind Teil der Arzneimittel-Richtlinie nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 SGB V und werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Gesamtheit der Beschlüsse bildet die Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie (siehe Verfahrensordnung des G-BA 5. Kapitel § 20 Absatz 1).

Alphabetische Übersicht aller Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, für die der G-BA eine Nutzenbewertung nach § 35a SGB V durchführt oder bereits abgeschlossen hat

Übersicht über alle Verfahren zur Anwendungsbegleitenden Datenerhebung