Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen – QFR-RL"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Umsetzungsgrad der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) – Ergebnisse für das Erfassungsjahr 2023
Beschluss vom 15. Mai 2025.
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Änderung der Beauftragung des IQTIG: Auswertung der Informationen der klärenden Dialoge und der Strukturabfragen gemäß § 11 QFR-RL vom 17. Dezember 2020
Beschluss vom 7. Mai 2025.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Veröffentlichung der übergreifenden Berichtsteile der Berichte zum klärenden Dialog der Lenkungsgremien 2023 nach § 7 Absatz 11 QFR-RL sowie einer Kommentierung
Beschluss vom 20. März 2025.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderungen in §§ 12 und 16 sowie der Anlagen 2 bis 6
Der Beschluss vom 17. Oktober 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Veröffentlichung der Servicedokumente gemäß § 7 Abs. 11 Satz 5 i. V. m. Anlage 6 QFR-RL
Beschluss vom 16. Januar 2025.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Validierungsverfahren gemäß QFR-RL für das Erfassungsjahr 2022
Beschluss vom 16. Januar 2025.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Veröffentlichung eines Servicedokuments gemäß § 11 i. V. m. Anlage 5 QFR-RL
Beschluss vom 19. Dezember 2024.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderungen in §§ 12 und 16 sowie der Anlagen 2 bis 6
Der Beschluss vom 17. Oktober 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Veröffentlichung des Modells zur Risikoadjustierung 2024
Beschluss vom 22. November 2024.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderungen in §§ 1 bis 13 sowie der Anlagen 1 und 2
Der Beschluss vom 18. Juli 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.