Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung
Richtlinie zu Auswahl, Umfang und Verfahren bei Qualitätsprüfungen im Einzelfall nach § 135b Abs. 2 SGB V in Verbindung mit § 92 Abs. 1 Satz 2 Nummer 13 SGB V (QP-RL)
Die Richtlinie regelt Vorgaben zu Auswahl, Umfang und Verfahren der Qualitätsprüfungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen in der vertragsärztlichen Versorgung.