2. Kapitel – Anlage V: Übermittlung von Informationen gemäß § 137h SGB V


Weiterführende Informationen

Anlage V – Übermittlung von Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse für die Bewertung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse nach § 137h SGB V