Historieneintrag

Richtlinie zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse nach den §§ 55, 56 SGB V zu gewähren sind (Festzuschuss-Richtlinie) sowie über die Höhe der auf die Regelversorgungsleistungen entfallenden Beträge nach § 56 Absatz 4 SGB V (in der Version mit Inkrafttreten vom 01.04.2006)

Veröffentlicht im BAnz. Nr. 64 (S. 2328) vom 31.03.2006