Historieneintrag

Richtlinie zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse nach den §§ 55, 56 SGB V zu gewähren sind (Festzuschuss-Richtlinie) sowie über die Höhe der auf die Regelversorgungsleistungen entfallenden Beträge nach § 56 Absatz 4 SGB V (in der Version mit Inkrafttreten vom 01.01.2012)

Veröffentlicht im BAnz. Nr. 192 (S. 4511) vom 21.12.2011

Beschluss, der zur Ablösung der vorherigen Version geführt hat