Fachnews | Methodenbewertung

Erprobung nach § 137e SGB V: Überarbeitete Formulare für Antragstellung und Beratungsanforderung

Berlin, 11. Mai 2022 - Medizinproduktehersteller und sonstige Unternehmen können beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) die Erprobung einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode beantragen und sich über das Verfahren beraten lassen. Die dafür erforderlichen Formulare hat der GBA umfassend überarbeitet und anwenderfreundlicher gestaltet. Sie sind auf der Website des GBA veröffentlicht und ab sofort in dieser Fassung zu verwenden.

Die Optimierungen betreffen im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Die vorangestellten Allgemeinen Hinweise wurden ergänzt, um die Antragsteller beziehungsweise Beratungsinteressenten besser durch die Formulare zu leiten.
  • Zu zahlreichen Formularfeldern werden nun knappe Erläuterungen angeboten und begriffliche Klarstellungen vorgenommen.
  • Inhalte und Formularfelder, die sich als redundant erwiesen haben, entfallen.
  • Die antrags- bzw. beratungsgegenständliche Methode wird anhand des PICO-Schemas abgefragt.
  • Es wird eine übersichtlichere Darstellung der vorliegenden Evidenz ermöglicht.

Die Formulare sind Anlagen der Verfahrensordnung des GBA. Die im Januar 2022 beschlossenen Änderungen traten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 11. Mai 2022 in Kraft.