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Qualitätsportal zur ambulanten Versorgung: Richtlinie des G-BA in Kraft getreten

Berlin, 20. Mai 2026 – Die Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz (QbT-RL) ist rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Sie ist die Grundlage für ein Online-Portal für die einrichtungsbezogene Veröffentlichung von Qualitätsdaten in der ambulanten Versorgung. In der Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Auftrag des Gesetzgebers die Prüfung, Aufbereitung und Darstellung der zur Veröffentlichung geeigneten Daten geregelt. Zudem sind in einer Richtlinien-Anlage die Kriterien geregelt, anhand derer geprüft wird, ob Qualitätsdaten für eine Veröffentlichung geeignet und erforderlich sind. Es soll sichergestellt werden, dass die transparent gemachten Qualitätsergebnisse einen fairen und zugleich nutzerorientierten Vergleich der ambulanten Einrichtungen ermöglichen. Generelle Datenbasis sind nur jene Ergebnisse, die die Praxen ohnehin in datengestützten Qualitätssicherungsverfahren erheben. Die erzielten Qualitätsergebnisse werden bislang zur Qualitätsverbesserung genutzt, aber nicht einrichtungsbezogen veröffentlicht.

Nächste Schritte

Bereits mit Beschluss des G-BA vom 2. Juli 2025 wurde das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen mit der technischen Umsetzung der Richtlinie beauftragt. Dies umfasst u. a. den Aufbau des Portals.

Hintergrund

Der Gesetzgeber hat den G-BA beauftragt, in einer eigenen Richtlinie Details zu Inhalt, Art, Umfang und Verfahren zu regeln, um in der ambulanten Versorgung Transparenz zu fördern und die Qualität zu sichern (§ 136a Absatz 6 SGB V). Die Erstfassung dieser Richtlinie ist am 16. Januar 2025 beschlossen worden. Die Kriterien zur Prüfung der Qualitätsdaten wurden vom G-BA mit Beschluss vom 22. Januar 2026 ergänzt.


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