Kinderuntersuchungsheft: Aufkleber Dokumentationsseite 9 zum Neugeborenen-Hörscreening und Elterninformation jetzt im GBA-Bestellsystem abrufbar
Berlin, 19. August 2026 – Die jüngsten Änderungen zu Ablauf und Dokumentation des Neugeborenen-Hörscreenings wurden heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten morgen in Kraft. Damit gilt eine geänderte Dokumentation auf der betreffenden Seite 9 im Kinderuntersuchungsheft (Gelbes Heft) und eine geänderte Elterninformation zum Neugeborenen-Hörscreening.
Kliniken, Kassenärztliche Vereinigungen und Hebammenverbände können diese Materialien ab sofort im Bestellsystem des GBA abrufen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte erhalten alle Materialien wie sonst auch über ihre Kassenärztlichen Vereinigungen. Hebammen erhalten sie über ihre Hebammenverbände.
Aufkleber für Altbestand des Kinderuntersuchungsheftes
Die Ergebnisse des Neugeborenen-Hörscreenings werden auf der Seite 9 im Kinderuntersuchungsheft dokumentiert. Damit Kliniken, Praxen und Hebammen ihre Bestände weiter nutzen können, kann ein Aufkleber bestellt und damit die bisherige Seite 9 überklebt werden. Er ist unter „Kinderuntersuchungsheft: Aufkleber Neugeborenen-Hörscreening“ für alle Berechtigten im Bestellsystem des GBA abrufbar.
Eine Neuauflage des Kinderuntersuchungsheftes mit Stand Juni 2026 erscheint in Kürze. Bis dahin wird die vorausgehende Auflage versandt.
Beschluss zu dieser Fachnews
Kinder-Richtlinie: Prüfung des Änderungsbedarfs des Neugeborenen-Hörscreenings