Fachnews | Methodenbewertung

Kinderuntersuchungsheft: Aufkleber Dokumentationsseite 9 zum Neugeborenen-Hörscreening und Elterninformation jetzt im G-BA-Bestellsystem abrufbar

Berlin, 19. August 2026 – Die jüngsten Änderungen zu Ablauf und Dokumentation des Neugeborenen-Hörscreenings wurden heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten morgen in Kraft. Damit gilt eine geänderte Dokumentation auf der betreffenden Seite 9 im Kinderuntersuchungsheft (Gelbes Heft) und eine geänderte Elterninformation zum Neugeborenen-Hörscreening.

Kliniken, Kassenärztliche Vereinigungen und Hebammenverbände können diese Materialien ab sofort im Bestellsystem des G-BA abrufen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte erhalten alle Materialien wie sonst auch über ihre Kassenärztlichen Vereinigungen. Hebammen erhalten sie über ihre Hebammenverbände.

Aufkleber für Altbestand des Kinderuntersuchungsheftes

Die Ergebnisse des Neugeborenen-Hörscreenings werden auf der Seite 9 im Kinderuntersuchungsheft dokumentiert. Damit Kliniken, Praxen und Hebammen ihre Bestände weiter nutzen können, kann ein Aufkleber bestellt und damit die bisherige Seite 9 überklebt werden. Er ist unter „Kinderuntersuchungsheft: Aufkleber Neugeborenen-Hörscreening“ für alle Berechtigten im Bestellsystem des G-BA abrufbar.

Eine Neuauflage des Kinderuntersuchungsheftes mit Stand Juni 2026 erscheint in Kürze. Bis dahin wird die vorausgehende Auflage versandt.


Beschluss zu dieser Fachnews

Kinder-Richtlinie: Prüfung des Änderungsbedarfs des Neugeborenen-Hörscreenings

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