Kinderuntersuchungsheft: Aufkleber Dokumentationsseite 9 zum Neugeborenen-Hörscreening und Elterninformation jetzt im G-BA-Bestellsystem abrufbar
Berlin, 19. August 2026 – Die jüngsten Änderungen zu Ablauf und Dokumentation des Neugeborenen-Hörscreenings wurden heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten morgen in Kraft. Damit gilt eine geänderte Dokumentation auf der betreffenden Seite 9 im Kinderuntersuchungsheft (Gelbes Heft) und eine geänderte Elterninformation zum Neugeborenen-Hörscreening.
Kliniken, Kassenärztliche Vereinigungen und Hebammenverbände können diese Materialien ab sofort im Bestellsystem des G-BA abrufen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte erhalten alle Materialien wie sonst auch über ihre Kassenärztlichen Vereinigungen. Hebammen erhalten sie über ihre Hebammenverbände.
Aufkleber für Altbestand des Kinderuntersuchungsheftes
Die Ergebnisse des Neugeborenen-Hörscreenings werden auf der Seite 9 im Kinderuntersuchungsheft dokumentiert. Damit Kliniken, Praxen und Hebammen ihre Bestände weiter nutzen können, kann ein Aufkleber bestellt und damit die bisherige Seite 9 überklebt werden. Er ist unter „Kinderuntersuchungsheft: Aufkleber Neugeborenen-Hörscreening“ für alle Berechtigten im Bestellsystem des G-BA abrufbar.
Eine Neuauflage des Kinderuntersuchungsheftes mit Stand Juni 2026 erscheint in Kürze. Bis dahin wird die vorausgehende Auflage versandt.
Beschluss zu dieser Fachnews
Kinder-Richtlinie: Prüfung des Änderungsbedarfs des Neugeborenen-Hörscreenings