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COVID-19-Wirkstoffkombination Casirivimab/Imdevimab: Teils beträchtlicher Zusatznutzen, aber ohne klinische Relevanz

Berlin, 6. Oktober 2022 – Erstmals ist ein neuer COVID-19-Wirkstoff noch während der Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von einer veränderten Virusvariante „überholt“ worden. Am 6. Oktober 2022 beendete der G-BA die Nutzenbewertung der Wirkstoffkombination Casirivimab/Imdevimab (Ronapreve) für zwei Anwendungsgebiete: Die Beschlüsse beziehen sich auf den Einsatz bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit mindestens 40 kg Körpergewicht zur

  • Behandlung von COVID-19-Erkrankungen, bei denen keine zusätzliche Sauerstofftherapie benötigt wird und bei denen das Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf besteht sowie zur
  • Postexpositionsprophylaxe für Risikopatientinnen und -patienten, die zum Beispiel mit COVID-19-Infizierten in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Für den Einsatz in der kurativen Behandlung bescheinigte der G-BA der Wirkstoffkombination einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen (allerdings nur bei über 18-Jährigen). In der Postexpositionsprophylaxe besteht bei Erwachsenen und Jugendlichen ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen. Diese Bewertungsergebnisse haben jedoch für die aktuelle medizinische Versorgung keine Relevanz: Die Virusvarianten, gegen die Casirivimab/Imdevimab eine ausreichende Wirksamkeit aufweist, zirkulieren nicht mehr in Deutschland. Nach aktuellen Angaben des RKI sind derzeit 100% der Infektionen in Deutschland den Omikron-Varianten zuzuordnen.

Anhand von In-vitro-Neutralisationstests konnte keine ausreichende Wirksamkeit von Casirivimab/Imdevimab gegenüber den aktuell zirkulierenden Omikron-Varianten nachgewiesen werden. Für die erst nach Abschluss der Zulassungsstudien aufgekommenen Omikron-Varianten, die derzeit das Infektionsgeschehen in Deutschland dominieren, ist der Zusatznutzen der Wirkstoffkombination deshalb nicht belegt.


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