Fachnews | Veranlasste Leistungen

Psychiatrische häusliche Krankenpflege: Erweiterte Verordnungskompetenz für Fachärztinnen und Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Psychotherapie

Berlin, 24. Oktober 2022 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die bisher eingeschränkte Verordnungsbefugnis von Fachärztinnen und Fachärzten mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie bei Leistungen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege aufgehoben. Fachärztinnen und Fachärzte mit dieser Zusatzweiterbildung erhalten damit künftig das gleiche Verordnungsrecht wie zum Beispiel Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte der Fachbereiche Neurologie, Nervenheilkunde oder Psychiatrie.

Bisher gilt, dass Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie nur auf Grundlage einer hinreichend aktuellen Diagnosesicherung durch andere Leistungserbringer Maßnahmen der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege verordnen können und dies auch nur für die Dauer von sechs Wochen.

Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.


Beschluss zu dieser Fachnews

Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Verordnungsberechtigung für Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie

Weiterführende Informationen

Häusliche Krankenpflege inklusive der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege auf der Website des G-BA.