Bürokratiekostenermittlung

Mit Beschlüssen des GBA können bei ambulanten und stationären Leistungserbringern neue Dokumentations- und Informationspflichten einhergehen beziehungsweise bisherige entfallen oder reduziert werden. Der GBA ermittelt die Höhe dieser neuen oder auch wegfallenden Bürokratiekosten. Als Basis für die Bemessung hat der Gesetzgeber das Standardkostenmodell des Normenkontrollrats vorgegeben. Die Details regelt der GBA in § 23 a Geschäftsordnung  sowie in § 5a seiner Verfahrensordnung.

Die Ermittlung der Bürokratiekosten wird in den Tragenden Gründen der Beschlüsse dargestellt, sofern Dokumentations- und Informationspflichten betroffen sind.