Beschluss
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V:
Anlage 1 a) onkologische Erkrankungen - Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle
Beschlussdatum: 20.02.2014
Inkrafttreten: 26.07.2014
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 25.07.2014 B1
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilungen/Meldungen: Behandlung von gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle: erste Konkretisierung für schwere Verlaufsform einer Erkrankung mit besonderem Krankheitsverlauf, G-BA legt letzte Einzelheiten zu Gastrointestinal-Tumoren fest
- Richtlinie: Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V
- Zuständig: Unterausschuss Ambulante spezialfachärztliche Versorgung