Beschluss
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V:
Ergänzung der Anlage 2 Buchstabe o – ausgewählte seltene Lebererkrankungen
Beschlussdatum: 17.05.2018
Inkrafttreten: 16.08.2018
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 15.08.2018 B1
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung/Meldung: Bestimmte seltene Lebererkrankungen können zukünftig im Rahmen der ASV diagnostiziert und behandelt werden
- Richtlinie: Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V
- Richtlinien-Anlage: Appendix Anlage 2 o) ausgewählte seltene Lebererkrankungen
- Zuständig: Unterausschuss Ambulante spezialfachärztliche Versorgung