Beschluss
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V:
Ergänzung der Anlage 1.1 Buchstabe a – Tumorgruppe 5: Tumoren der Lunge und des Thorax
Beschlussdatum: 19.12.2019
Inkrafttreten: 07.04.2020
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 06.04.2020 B4
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung/Meldung: Aufnahme weiterer Erkrankungen in die ASV-Versorgung: Sarkoidose und Tumoren der Lunge und des Thorax
- Richtlinie: Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V
- Richtlinien-Anlage: Appendix Anlage 1.1 a) Tumorgruppe 5: Tumoren der Lunge und des Thorax
- Zuständig: Unterausschuss Ambulante spezialfachärztliche Versorgung