Beschluss
Regelungen für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen:
Vorhaltung einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin als basisversorgungsrelevante Leistung zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung
Beschlussdatum: 01.10.2020
Inkrafttreten: 09.12.2020
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 08.12.2020 B3
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung/Meldung: G-BA weitet Sicherstellungszuschläge auf Krankenhäuser mit Kinderabteilungen aus
- Richtlinie: Sicherstellungszuschläge-Regelungen
- Zuständig: Unterausschuss Bedarfsplanung