Beschluss
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V:
Ausnahmeregelungen für die Aufnahme von Leistungen aufgrund der COVID-19-Pandemie
Beschlussdatum: 17.12.2020
Inkrafttreten: noch nicht in Kraft
Hebt Beschluss vom 03.12.2020 auf.