Beschluss
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie:
COVID-19-Epidemie – Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
Beschlussdatum: 16.09.2021
Inkrafttreten: 01.10.2021
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 08.10.2021 B5
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung/Meldung: G-BA verlängert Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung und weitere Corona-Sonderregeln bis 31. Dezember 2021
- Richtlinie: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie
- Zuständig: Unterausschuss Veranlasste Leistungen