Beschluss
Mindestmengenregelungen:
Änderungen in §§ 4 und 5 zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages gemäß § 136b Abs. 5 Satz 6 SGB V sowie weitere Anpassungen
Beschlussdatum: 16.06.2022
Inkrafttreten: noch nicht in Kraft
Weiterführende Informationen
- Richtlinie: Mindestmengenregelungen
- Zuständig: Unterausschuss Qualitätssicherung