Beschluss
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie:
COVID-19-Epidemie – Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
Beschlussdatum: 17.11.2022
Inkrafttreten: 01.12.2022
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 16.12.2022 B2
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung/Meldung: Corona-Sonderregelung: Telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen weiter bis Ende März 2023 möglich
- Richtlinie: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie
- Zuständig: Unterausschuss Veranlasste Leistungen