Beschluss
Arzneimittel-Richtlinie:
§ 4a und Abschnitt N §§ 44 bis 46 (Cannabisarzneimittel)
Beschlussdatum: 16.03.2023
Inkrafttreten: noch nicht in Kraft
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung/Meldung: G-BA regelt Verordnung von medizinischem Cannabis bei schweren Erkrankungen: Keine zusätzlichen Anforderungen, die über die gesetzlich zwingenden und für den G-BA verbindlichen Verordnungsvoraussetzungen hinausgehen
- Richtlinie: Arzneimittel-Richtlinie
- Zuständig: Unterausschuss Arzneimittel