Bewertung der Methode

Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe und die dazu gehörigen Maßnahmen (§ 135 SGB V)

Steckbrief

  • Intervention: Kryokonservierung
  • Indikation: Ei- oder Samenzellen, Keimzellgewebe
  • Therapiegebiet: Krankheiten des Urogenitalsystems
  • Aufgabenbereich: Familienplanung
  • Richtlinie: Richtlinie zur Kryokonservierung
  • Beginn des Verfahrens: 04.07.2019
  • Status: Verfahren abgeschlossen

Die Erstfassung der Richtlinie zur Kryokonservierung beinhaltete nicht die Kryokonservierung von Keimzellgewebe (außer TESE). Dafür wurde ein Beratungsteil II begonnen und am 18.08.2022 abgeschlossen.

Einleitung des Beratungsverfahrens

Beschlussdatum: 04.07.2019

Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

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Bekanntmachung des Beratungsthemas, Einholung erster Einschätzungen

Beschlussdatum: 25.07.2019

Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 29.07.2019 B5

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Abschluss der Methodenbewertung Beratungsteil II

Beschlussdatum: 18.08.2022

Inkrafttreten: 15.11.2022

Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 14.11.2022 B2

Tragende Gründe zum Beschluss ausgetauscht am 15.11.2022

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