Erweiterung der unteren Altersgrenze im Mammographie-Screening sowie weitere Änderungen (§ 135 SGB V)
Steckbrief
- Intervention: Früherkennungsuntersuchung
- Indikation: Brustkrebs
- Therapiegebiet: onkologische Erkrankungen
- Aufgabenbereiche: Ambulante Untersuchung und Behandlung, Erwachsenenprävention
- Richtlinie: Krebsfrüherkennungs-Richtlinie
- Beginn des Verfahrens: 16.04.2026
- Status: Stellungnahmeverfahren eingeleitet
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung ist am 5. März 2026 in Kraft getreten.
Das Beratungsverfahren war zuvor aufgrund von entsprechenden positiven Empfehlungen in europäischen Leitlinien der European Commission Initiative on Breast Cancer am 18. März 2021 eingeleitet worden.
Einleitung des Beratungsverfahrens
Beschlussdatum: 18.03.2021
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Bekanntmachung des Beratungsthemas, Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller
Beschlussdatum: 22.04.2021
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 22.04.2021 B3Beauftragung IQWiG
Beschlussdatum: 22.04.2021
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Einleitung des Beratungsverfahrens
Beschlussdatum: 16.04.2026
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Beauftragung IQWiG: Entscheidungshilfe
Beschlussdatum: 26.03.2026
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Bekanntmachung des Beratungsthemas, Einholung erster Einschätzungen, Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller
Beschlussdatum: 16.04.2026
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 23.04.2026 B5Einleitung des Stellungnahmeverfahrens
Beschlussdatum: 23.07.2026
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Zugehörige Verfahren
-
Überprüfung der Altersgrenzen im Mammographie-Screening – Altersgruppe 70 bis 74 Jahre (§ 135 SGB V)
Status: Verfahren abgeschlossen
Zugehörige Verfahren
-
Überprüfung der Altersgrenzen im Mammographie-Screening – Altersgruppe 70 bis 74 Jahre (§ 135 SGB V)
Status: Verfahren abgeschlossen