Bewertung der Methode

Erweiterung der unteren Altersgrenze im Mammographie-Screening sowie weitere Änderungen (§ 135 SGB V)

Steckbrief

  • Intervention: Früherkennungsuntersuchung
  • Indikation: Brustkrebs
  • Therapiegebiet: onkologische Erkrankungen
  • Aufgabenbereiche: Ambulante Untersuchung und Behandlung, Erwachsenenprävention
  • Richtlinie: Krebsfrüherkennungs-Richtlinie
  • Beginn des Verfahrens: 16.04.2026
  • Status: Verfahren abgeschlossen

Projektseite des IQWiG

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung ist am 5. März 2026 in Kraft getreten.
Das Beratungsverfahren war zuvor aufgrund von entsprechenden positiven Empfehlungen in europäischen Leitlinien der European Commission Initiative on Breast Cancer am 18. März 2021 eingeleitet worden.

Einleitung des Beratungsverfahrens

Beschlussdatum: 18.03.2021

Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

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Bekanntmachung des Beratungsthemas, Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller

Beschlussdatum: 22.04.2021

Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 22.04.2021 B3

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Beauftragung IQWiG

Beschlussdatum: 22.04.2021

Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

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Einleitung des Beratungsverfahrens

Beschlussdatum: 16.04.2026

Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

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Beauftragung IQWiG: Entscheidungshilfe

Beschlussdatum: 26.03.2026

Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

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Bekanntmachung des Beratungsthemas, Einholung erster Einschätzungen, Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller

Beschlussdatum: 16.04.2026

Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 23.04.2026 B5

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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens

Beschlussdatum: 23.07.2026

Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

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Abschluss der Methodenbewertung

Beschlussdatum: 15.10.2026

Inkrafttreten: noch nicht in Kraft

Der ursprüngliche Beschluss vom 16.10.2025 wurde mit Beschluss vom 15.10.2026 in Ziffer II Nummer 2 geändert.

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