Bewertung der Methode

Erweiterung der unteren Altersgrenze im Mammographie-Screening sowie weitere Änderungen (§ 135 SGB V)

Steckbrief

  • Intervention: Früherkennungsuntersuchung
  • Indikation: Brustkrebs
  • Therapiegebiet: onkologische Erkrankungen
  • Aufgabenbereiche: Ambulante Untersuchung und Behandlung, Erwachsenenprävention
  • Richtlinie: Krebsfrüherkennungs-Richtlinie
  • Beginn des Verfahrens: 16.04.2026
  • Status: Stellungnahmeverfahren eingeleitet

Projektseite des IQWiG

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung ist am 5. März 2026 in Kraft getreten.
Das Beratungsverfahren war zuvor aufgrund von entsprechenden positiven Empfehlungen in europäischen Leitlinien der European Commission Initiative on Breast Cancer am 18. März 2021 eingeleitet worden.

Einleitung des Beratungsverfahrens

Beschlussdatum: 18.03.2021

Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

Details zu diesem Beschluss

Bekanntmachung des Beratungsthemas, Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller

Beschlussdatum: 22.04.2021

Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 22.04.2021 B3

Details zu diesem Beschluss

Beauftragung IQWiG

Einleitung des Beratungsverfahrens

Beauftragung IQWiG: Entscheidungshilfe

Bekanntmachung des Beratungsthemas, Einholung erster Einschätzungen, Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller

Beschlussdatum: 16.04.2026

Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 23.04.2026 B5

Details zu diesem Beschluss