Letzte Änderungen zu "Überprüfung der Altersgrenzen im Mammographie-Screening – Altersgruppe 45 bis 49 Jahre (§ 135 SGB V)"
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Überprüfung der Altersgrenzen im Mammographie-Screening – Altersgruppe 45 bis 49 Jahre (§ 135 SGB V)
Bekanntmachung des Beratungsthemas, Einholung erster Einschätzungen und Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller.
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Überprüfung der Altersgrenzen im Mammographie-Screening – Altersgruppe 45 bis 49 Jahre (§ 135 SGB V)
Das Beratungsverfahren wurde eingeleitet.