Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
- Verfahren vom 01.07.2020 (Verfahren ausgesetzt) [aufgehoben]
Nutzenbewertung nach § 35a Abs. 1 Satz 12 SGB V (Überschreitung der 50 Millionen-Euro-Umsatzgrenze)
Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug)
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
Zolgensma ist indiziert zur Behandlung von:
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Die Nutzenbewertung wurde am 16.08.2021 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 06.09.2021 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 28.09.2021 statt.
Wortprotokoll(PDF 200,84 kB) zur mündlichen Anhörung.
                    Beschlussdatum: 04.11.2021
                        
                    Inkrafttreten: 04.11.2021
                            
            Beschluss veröffentlicht: 
                                        BAnz AT 07.12.2021 B3
                    
    
            
                    Beschlussdatum: 21.10.2021
                        
                    Inkrafttreten: aufgehoben
                            
            Beschluss veröffentlicht: 
                                        BAnz AT 16.12.2021 B2
                    
    
            
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
            Date of resolution: 04/11/2021
                            
Entry into force: 04/11/2021
                    
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
Zolgensma ist indiziert zur Behandlung von:
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
Die Nutzenbewertung wurde am 16.08.2021 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 06.09.2021 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 28.09.2021 statt.
Wortprotokoll(PDF 200,84 kB) zur mündlichen Anhörung.
                    Beschlussdatum: 04.11.2021
                        
                    Inkrafttreten: 04.11.2021
                            
            Beschluss veröffentlicht: 
                                        BAnz AT 07.12.2021 B3
                    
    
            
                    Beschlussdatum: 21.10.2021
                        
                    Inkrafttreten: aufgehoben
                            
            Beschluss veröffentlicht: 
                                        BAnz AT 16.12.2021 B2
                    
    
            
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
            Date of resolution: 04/11/2021
                            
Entry into force: 04/11/2021