Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Ceftolozan/Tazobactam

Steckbrief

  • Wirkstoff: Ceftolozan/Tazobactam
  • Handelsname: Zerbaxa
  • Therapeutisches Gebiet: Behandlung der folgenden Infektionen bei Erwachsenen:
    – Komplizierte intraabdominelle Infektionen
    – Akute Pyelonephritis;
    – Komplizierte Harnwegsinfektionen
    – Im Krankenhaus erworbene Pneumonie (HAP), einschließlich beatmungsassoziierter Pneumonie (VAP) (Infektionskrankheiten)
  • Pharmazeutischer Unternehmer: MSD Sharp & Dohme GmbH

Fristen

  • Beginn des Verfahrens: 20.08.2020
  • Beschlussfassung: 20.01.2022
  • Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen

Bemerkungen

Antrag nach § 35a Abs. 1c SGB V (Reserveantibiotikum)

Dossier

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Nutzenbewertung

Stellungnahmen

Beschlüsse

Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:

Die geltende Fassung der Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII zu diesem Wirkstoff wird in Kürze hier zur Verfügung gestellt.

Antrag auf Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 SGB V wegen des Status als Reserveantibiotikum: Ceftolozan/Tazobactam

Beschlussdatum: 20.01.2022
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

Details zu diesem Beschluss

Dossier

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Nutzenbewertung

Stellungnahmen

Beschlüsse

Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:

Die geltende Fassung der Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII zu diesem Wirkstoff wird in Kürze hier zur Verfügung gestellt.

Antrag auf Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 SGB V wegen des Status als Reserveantibiotikum: Ceftolozan/Tazobactam

Beschlussdatum: 20.01.2022
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

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Zugehörige Verfahren