Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
- Verfahren vom 01.12.2014 (Verfahren abgeschlossen) [aufgehoben]
Die Feststellungen zur Nutzenbewertung wurden aufgehoben.
Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug)
Für die Nutzenbewertung werden die nach der Verfahrensordnung des GBA 5. Kapitel § 17 Abs. 1 Satz 5 VerfO als erforderlich bezeichneten angeforderten Angaben vom pharmazeutischen Unternehmer berücksichtigt.
Die Verlängerung der bedingten Zulassung für Ataluren als Wirkstoff des Arzneimittels Translarna™ wurde am 23. März 2025 durch die Europäische Kommission versagt. Der Beschluss des GBA vom 1. Dezember 2016 wurde mit Beschluss vom 20. November 2025 aufgehoben.
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers:
Die Nutzenbewertung wurde am 01.09.2016 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.09.2016 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 10.10.2016 statt.
Wortprotokoll(PDF 104,82 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlussdatum: 20.11.2025
Inkrafttreten: 20.11.2025
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 12.12.2025 B4Hebt den Beschluss vom 1. Dezember 2016 auf.
Beschlussdatum: 01.12.2016
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 22.12.2016 B4Beschluss aufgehoben durch den Beschluss vom 20. November 2025.
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Date of resolution: 20/11/2025
Entry into force: 20/11/2025
Date of resolution: 01/12/2016