Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Ambulante Psychotherapie: G-BA erprobt Verfahren zur Beurteilung der Versorgungsqualität

Berlin, 18. Januar 2024 – Wie die Versorgungsqualität in der ambulanten Psychotherapie gemessen und beurteilt werden kann, wird ab 2025 in Nordrhein-Westfalen erprobt. Der regional begrenzte Testlauf ist aus Sicht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) notwendig, bevor das neue datengestützte Qualitätssicherungsverfahren bundesweit etabliert wird. Über einen Zeitraum von sechs Jahren wird nun geprüft, ob die vorgesehenen technischen, organisatorischen und inhaltlichen Aspekte bereits aussagekräftig sind. Das Qualitätssicherungsverfahren muss geeignet sein, in einem guten Aufwand-Nutzen-Verhältnis belastbare Aussagen zur Versorgungsqualität zu gewinnen und Verbesserungsbedarfe aufzuzeigen.

Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung: „Pro Quartal nehmen in Deutschland ca. 1,5 Millionen Patientinnen und Patienten ambulante psychotherapeutische Leistungen in Anspruch. Wir haben ca. 38.000 niedergelassene Leistungsanbieter, deren Behandlungsspektrum zudem verschiedene wissenschaftlich anerkannte Verfahren umfassen kann. Das QS-Verfahren ambulante Psychotherapie wird eine deutlich größere Anzahl von Leistungserbringern betreffen als bisherige Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung. Um die Versorgungsqualität transparent zu machen und wo nötig zu verbessern, werden künftig Daten sowohl aus fallbezogenen Dokumentationen als auch aus Patientenbefragungen erfasst. Entsprechend aufwendig und zeitintensiv waren die Entwicklungsschritte. Ob das funktioniert, wird ab dem Jahr 2025 vor einem bundesweiten Roll-out regional begrenzt in Nordrhein-Westfalen erprobt. Mit dieser Erprobung soll das Verfahren u. a. auf Optimierungsbedarf im Hinblick auf inhaltliche, organisatorische und technische Aspekte geprüft werden, um dann ein gut handhabbares Verfahren bundesweit einführen zu können. Der Teilnehmerkreis in Nordrhein-Westfalen ist überdies groß genug, um sicher zu stellen, dass auch Softwareanbieter ein Interesse daran haben, sich an der Erprobung zu beteiligen. Qualitätssicherung medizinischer Leistungen lebt auch davon, dass die beteiligten Gesundheitsprofessionen von Nutzen und Sinnhaftigkeit der Datenerhebung überzeugt sind. Ich bin deshalb allen bisherigen und künftigen Beteiligten dankbar, dass wir so verfahren können.“

Warum soll ein QS-Verfahren zur ambulanten Psychotherapie eingeführt werden?

Das QS-Verfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung wurde vom Gesetzgeber beauftragt. Es soll das Antrags- und Gutachterverfahren für die ambulante Psychotherapie, das bisher vor Beginn einer Therapie verpflichtend ist, ablösen. Mit dem QS-Verfahren werden qualitätsrelevante Aspekte gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet. Generelles Ziel ist es, die Behandlungsqualität bei Kurz- und Langzeittherapien transparent zu machen und zu fördern, die patientenorientierte Kommunikation zu verbessern und die Partizipation der Patientinnen und Patienten am Behandlungsprozess zu stärken.

Warum ist zuerst eine regional begrenzte Erprobung des QS-Verfahrens notwendig?

Die in Nordrhein-Westfalen geplante Erprobung der vorgesehenen Strukturen und Prozesse des QS-Verfahrens ist angesichts der bundesweit sehr hohen Anzahl von Leistungserbringern notwendig: Während bei anderen datengestützten QS-Verfahren maximal 5.000 Leistungserbringer betroffen sind, werden es bei der ambulanten Psychotherapie bundesweit ca. 38.000 sein. Zudem werden erstmals für einen nicht-somatischen Leistungsbereich qualitätsrelevante Aspekte erfasst und bewertet.

Hintergrund: Datengestützte Qualitätssicherungsverfahren

Der G-BA entwickelt sogenannte datengestützte QS-Verfahren, mit denen die Qualität der Patientenversorgung gemessen, dargestellt und einrichtungsübergreifend verglichen werden kann. Die Ergebnisse aus der Datenanalyse dienen dazu, die Behandlungsqualität von Leistungserbringern im Vergleich mit anderen einzuschätzen und zu verbessern. Normative Basis ist die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL). QS-Verfahren gibt es derzeit z. B. bereits bei gynäkologischen Operationen oder Hüftgelenkseingriffen.

Weitere Informationen zu datengestützten QS-Verfahren finden sich auf der G-BA-Website unter: Datengestützte Qualitätssicherungsverfahren: Messen und Bewerten von Behandlungsqualität


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Themenspezifische Bestimmungen für ein Verfahren 16 – ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie)