Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Qualitätsanforderungen an die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen: Servicedokumente für jährliche Strukturabfrage stehen bereit

Berlin, 21. Dezember 2017– Für die jährliche Abfrage aller perinatologischer Einrichtungen, inwieweit sie die qualitätssichernden Anforderungen an die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen erfüllen, stehen ab sofort die hierfür zu nutzenden Servicedokumente auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bereit. Die Veröffentlichung dieser Unterlagen hat der G-BA am Donnerstag in Berlin beschlossen.

„Mit der Bereitstellung dieser Servicedokumente für Perinatalzentren und Einrichtungen mit perinatalem Schwerpunkt ist der erste Umsetzungsschritt für die Strukturabfrage gemacht, die es ermöglichen wird, den Stand der qualitätssichernden Mindestanforderungen bei der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen zu prüfen und zu bewerten. Die Einrichtungen bekommen damit einheitliche Formate an die Hand, mit denen sie ihrer Verpflichtung nachkommen, die entsprechenden Angaben zu übermitteln“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.

Die Daten der perinatologischen Einrichtungen müssen an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz (IQTIG) übermittelt und in einem zusammenfassenden Bericht standortbezogen auf den Internetseiten www.perinatalzentren.org veröffentlicht werden. Als Datengrundlage für die Erfassungsjahre 2017 und 2018 dienen die Checklisten für das Nachweisverfahren zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen an Perinatalzentren und Perinatale Schwerpunkte, die der G-BA für diesen Zweck angepasst hat.

Hintergrund: Qualitätssichernde Anforderungen an die Versorgung von Frühgeborenen und Reifgeborenen mit besonderen Risiken

Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, Maßnahmen der Qualitätssicherung für Krankenhäuser zu beschließen. In diesem Zusammenhang entwickelt der G-BA unter anderem Konzepte, in denen Mindestanforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität im Rahmen spezieller diagnostischer und therapeutischer Leistungen festgelegt werden. Ziel der Strukturqualitätskonzepte ist es, qualitativ hochwertige strukturelle Voraussetzungen für die medizinische Versorgung zu schaffen.

Die QFR-RL bestimmt anhand eines risikobezogenen Stufenkonzeptes (Perinatalzentren Level 1 und 2, Perinataler Schwerpunkt und Geburtsklinik) die jeweils vorzuhaltenden Strukturen und Prozessmerkmale sowie die Mindestanforderungen an deren Qualität. Die Einrichtung muss jederzeit die Anforderungen der jeweiligen Versorgungsstufe an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität nach dieser Richtlinie erfüllen. Die Details des Nachweisverfahrens gegenüber dem Vertragspartner sowie zu den Überprüfungsmöglichkeiten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) sind in § 6 QFR-RL geregelt.

Mit Beschluss vom 15. Dezember 2016 zur Änderung der QFR-RL hatte sich der G-BA unter anderem verpflichtet, ein Verfahren zur jährlichen Strukturabfrage bei allen Einrichtungen der Versorgungsstufen I bis III (Perinatalzentren und Perinataler Schwerpunkt) zu beschließen.

Zudem wurden Perinatalzentren, die die Anforderungen an die pflegerische Versorgung auf ihrer Intensivstation ab dem 1. Januar 2017 nicht erfüllen, verpflichtet, dies dem G-BA unter Angabe der konkreten Gründe unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall werden mit dem Krankenhaus auf Landesebene konkrete Schritte und Maßnahmen zur schnellstmöglichen Erfüllung der Personalvorgaben vereinbart: Die Details des einzuleitenden klärenden Dialogs und der Zielvereinbarung hat der G-BA mit Beschluss vom 18. Mai 2017 geregelt.

Als Nachweis für die Erfüllung des Personalschlüssels für die pflegerische Versorgung auf neonatologischen Intensivstationen gilt eine dokumentierte Erfüllungsquote von mindestens 95 Prozent aller Schichten des vergangenen Kalenderjahres. Der G-BA hat mit Beschluss vom 15. Juni 2017 die Vorgaben zur schichtbezogenen Dokumentation festgelegt, die als Nachweis der Anforderungen an den Personalschlüssel geeignet sind.Mit der schichtbezogenen Dokumentation soll eine valide Datengrundlage über den tatsächlichen Umsetzungsstand der geforderten Pflegepersonalschlüssel geschaffen werden.

Dass alle perinatologischen Einrichtungen jährlich befragt werden, inwieweit sie die qualitätssichernden Anforderungen an die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen erfüllen, hat der G-BA mit Beschluss vom 17.  August 2017 festgelegt.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Veröffentlichung der Servicedokumente gemäß § 10 Absatz 7