Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz
Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz gemäß § 136a Absatz 6 SGB V – QbT-RL
Die Richtlinie definiert einheitliche Anforderungen für die Information der Öffentlichkeit zum Zweck der Erhöhung der Transparenz und der Qualität der Versorgung durch einrichtungsbezogene risikoadjustierte Vergleiche der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer. Basis sind einrichtungsbezogene Auswertungen nach Maßgabe des § 299 SGB V (Qualitätsdaten).
- In Kraft getreten am:
- 01.01.2026
- Fassung vom:
- 22.01.2026 / 16.01.2025 BAnz AT 15.05.2026 B4
Anlagen
- Anlage 1: Kriterien zur Prüfung der Qualitätsdaten
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)