Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma
Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma – QBAA-RL
Die Richtlinie regelt die Anforderungen an Einrichtungen in Bezug auf die stationäre Versorgung von Patientinnen und Patienten mit offen-chirurgisch oder endovaskulär behandlungsbedürftigem Bauchaortenaneurysma. Die Einhaltung der vom GBA festgelegten Regelungen werden vom Medizinischen Dienst auf Basis der MD-Qualitätsprüfungs-Richtlinie geprüft.
- In Kraft getreten am:
- 01.01.2026
- Geändert am:
- 03.12.2025 BAnz AT 19.01.2026 B3
- Fassung vom:
- 13.03.2008 BAnz. Nr. 71 (S. 1706) vom 14.05.2008
Anlagen
- Anlage 1: Diagnosen (ICD)- und Prozeduren (OPS)-Kodes
- Anlage 2: Konformitätserklärung
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)
Weiterführende Informationen
Berichte des MD Bund
Die Berichte des MD Bund über durchgeführte Qualitätskontrollen finden Sie auf der Themenseite zu den Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes.