Anlage XIIa: Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die aufgrund der arzneimittelrechtlichen Zulassung in einer Kombinationstherapie mit bewerteten Arzneimitteln für das zu bewertende Anwendungsgebiet eingesetzt werden können (§ 35a Abs. 3 Satz 4 SGB V a.F.) (in der Version mit Inkrafttreten vom 09.10.2025)