Ankündigung: Vereinfachtes Inkrafttreten zahlreicher GBA-Beschlüsse
Berlin, 17. August 2022 – Alle nicht-normsetzenden Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) werden künftig nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern es reicht aus, sie auf der GBA-Website zu publizieren. Sie treten unmittelbar mit dem im jeweiligen Beschluss angegebenen Datum in Kraft. Diese zeit- und ressourcensparende Vereinfachung ermöglicht eine vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigte Änderung der GBA-Verfahrensordnung, die seit heute gilt. Aktiv nutzen wird der GBA diese Neuerung aus organisatorischen Gründen aber erst ab dem 1. November 2022.
Für alle normsetzenden Beschlüsse des GBA ändert sich nichts. Hierzu zählen alle Beschlüsse zur Erstfassung oder Änderung von Richtlinien und Regelungen sowie Änderungen der Geschäfts- und Verfahrensordnung des GBA. Sie treten weiterhin erst nach Nichtbeanstandung beziehungsweise Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Auch Ausschreibungen erfolgen selbstverständlich weiterhin in den vorgesehenen Blättern und Portalen; Bescheide werden den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zugesandt. Stellungnahmeberechtigte Organisationen werden bei Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens weiterhin direkt angeschrieben und um ihre Stellungnahme gebeten.
Nicht-normsetzende Entscheidungen, die künftig nur auf der GBA-Website veröffentlicht werden
Zu den betroffenen, sogenannten nicht-normsetzenden Entscheidungen gehören zum Beispiel*:
- Aufrufe zur Ermittlung stellungnahmeberechtigter Organisationen – Aufforderung zur Meldung
- Veröffentlichung des Kreises stellungnahmeberechtigter Organisationen
- Einleitung von Stellungnahmeverfahren
So behalten Sie die GBA-Beschlüsse im Blick
Alle Beschlüsse des GBA werden wie bisher auf der Website des GBA veröffentlicht. Abonnentinnen und Abonnenten des kostenlosen GBA-Infodienstes werden hierzu über die Auswahl folgender Kategorien per Mail informiert:
- „Bekanntmachung von Beratungsthemen und Ermittlung Stellungnahmeberechtigter“ sowie
- „In Kraft getretene Beschlüsse“.
Anmeldung zum kostenlosen GBA-Infodienst
Zudem können sich Interessierte über RSS-Feeds auch thematisch beziehungsweise richtlinienbezogen gezielt über die Veröffentlichung von neuen Beschlüssen informieren lassen: Service RSS-Feeds.
Beschluss zu dieser Fachnews
Weiterführende Informationen
*In einer früheren Version wurde in der Liste der nicht-normsetzenden Entscheidungen irrtümlich auch die Aufnahmen von Beratungen und Einholung erster Einschätzungen aufgeführt. Dieses Versehen haben wir am 20.10.2022 korrigiert.