Fachnews | Psychotherapie und psychiatrische Versorgung

G-BA hat Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung evaluiert – Fazit: Leistung ist in der Versorgung angekommen

Berlin, 8. Mai 2026 – Die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung (GPGV), die im Jahr 2020 als neue niedrigschwellige Leistung eingeführt wurde, hat sich in der psychotherapeutischen Versorgung etabliert. Dies zeigt der Evaluationsbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Basis der Untersuchung waren pseudonymisierte vertragsärztliche Abrechnungsdaten vom vierten Quartal 2021 (also mit Start in der Versorgung) bis zum vierten Quartal 2024 sowie Daten aus dem Bundesarztregister.

Angebot und Inanspruchnahme steigen stetig

Die Ergebnisse der Evaluation zeigen eine fast stetig steigende Inanspruchnahme dieser anzeige-, antrags- und genehmigungsfreien Leistung – mehrheitlich im Bereich der Erwachsenenpsychotherapie (85 Prozent), weniger im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (15 Prozent). Zudem ist die Zahl der zur Gruppentherapie berechtigten Leistungserbringenden im Beobachtungszeitraum im Vergleich zur Gesamtzahl der Leistungserbringenden stärker angestiegen.

Ergebnisse eines zentralen Evaluationsaspekts

Ein zentraler Evaluationsaspekt war die Frage, in welchem Ausmaß nach der GPGV eine Richtlinientherapie im Gruppen- und/oder Einzelsetting in Anspruch genommen wird. Im Beobachtungszeitraum traf das auf knapp 73 Prozent der Patientinnen und Patienten zu. Der größte Teil, nämlich 43 Prozent, nahm eine Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie wahr, rund 15 Prozent erhielten ausschließlich Gruppentherapie und etwa 15 Prozent ausschließlich Einzeltherapie. Diese Ergebnisse sind grundsätzlich mit dem intendierten Ziel bei der Einführung der GPGV vereinbar, Patientinnen und Patienten Zugänge zur Gruppentherapie zu eröffnen bzw. zu erleichtern. Die Interpretation unterliegt allerdings mehreren, im Evaluationsbericht dargestellten Limitationen, so dass nicht sicher abgeleitet werden kann, dass die GPGV die Aufnahme einer Gruppentherapie befördert. Außerdem gab es parallel zur Einführung der GPGV weitere Maßnahmen zur Förderung des Gruppensettings, wie beispielsweise der Entfall des Gutachterverfahrens oder die Flexibilisierung der Gruppengröße. Diese waren jedoch nicht Gegenstand dieser Evaluation.

Den aktuellen Evaluationsbericht ebenso wie bereits veröffentlichte Evaluationsberichte zur Psychotherapeutischen Sprechstunde, zu Maßnahmen zur Förderung der Gruppentherapie sowie zur Rezidivprophylaxe finden Interessierte unter: Psychotherapie-Richtlinie


Beschluss zu dieser Fachnews

Psychotherapie-Richtlinie: Förderung der Gruppentherapie, Vereinfachungen im Gutachterverfahren und weitere Änderungen