Zahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung
Zahnmedizinische Leistungen umfassen
- die Prophylaxe, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen,
- die kieferorthopädische Korrektur von Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers und
- die Versorgung mit Zahnersatz.
Der GBA legt in Richtlinien fest, für welche zahnmedizinischen Maßnahmen und unter welchen Voraussetzungen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten tragen – beispielsweise für Früherkennungsuntersuchungen, für Zahnfüllungen, Schmerztherapie, Wurzelkanal- oder Parodontitisbehandlungen und die kieferorthopädische Behandlung.
Nachgelagerte Details des Leistungsanspruchs der Versicherten – beispielsweise welche genauen Zahnfüllstoffe erstattet werden – sind in gesonderten Leistungsverzeichnissen geregelt: Im Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) und/oder im Bundeseinheitlichen Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL). Beide Leistungsverzeichnisse werden ohne Beteiligung des GBA erstellt.
Für die Versorgung mit Zahnersatz wie Kronen und Brücken gestaltet der GBA die Details des befundbezogenen Festzuschusssystems aus. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten dabei für Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate feste finanzielle Zuschüsse. Aufgabe des GBA ist es, die genauen Befunde zu definieren und diesen eine Versorgungsleistung zuzuordnen, für die Festzuschüsse zu zahlen sind.