Arbeitsweise

Die Schritte, mit denen der GBA seine Entscheidungen vorbereitet und trifft, sind in seiner Geschäftsordnung und seiner Verfahrensordnung festgelegt. Basis sind gesetzliche Bestimmungen im Sozialgesetzbuch. Ziel ist es, transparente und rechtssichere Beschlüsse zu fassen, die dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen.

Die Geschäftsordnung regelt unter anderem

  • die Aufgaben und die Besetzung des Plenums,
  • die Arbeitsweise der Unterausschüsse und
  • die Aufgaben der Geschäftsstelle des GBA.

Die  Verfahrensordnung regelt unter anderem

  • die Einleitung eines Beratungsverfahrens,
  • die während der Beratungen einzuhaltenden Arbeitsschritte,
  • die gesetzlich vorgesehenen Stellungnahmeverfahren,
  • das Einbeziehen von externem wissenschaftlichen Sachverstand,
  • das Ermitteln der Bürokratiekosten sowie
  • die Beendigung und Dokumentation eines Beratungsverfahrens.