Beschluss
Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach § 136a Absatz 5 SGB V:
CAR-T-Zellen bei B-Zell-Neoplasien
Beschlussdatum: 20.05.2021
Inkrafttreten: aufgehoben
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 23.07.2021 B1Der Beschluss wurde aufgehoben durch das Inkrafttreten der ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie am 14. Juni 2022.
Zugehörige Verfahren
- Nutzenbewertungsverfahren: