Beschluss
Antrag auf Freistellung von der Verpflichtung zur Vorlage der Nachweise nach § 35a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 und 3 SGB V wegen des Status als Reserveantibiotikum:
Ceftazidim/Avibactam
Beschlussdatum: 20.01.2022
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung/Meldung: Der G-BA stuft drei Arzneimittel als Reserveantibiotika ein
- Richtlinie: Arzneimittel-Richtlinie
- Richtlinien-Anlage: Anlage XII: Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V
- Zuständig: Unterausschuss Arzneimittel