Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Mepolizumab (Neues Anwendungsgebiet: COPD)

Steckbrief

  • Wirkstoff: Mepolizumab
  • Handelsname: Nucala
  • Therapeutisches Gebiet: Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD) (Krankheiten des Atmungssystems)
  • Pharmazeutischer Unternehmer: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG
  • Vorgangsnummer: 2026-03-15-D-1294

Fristen

  • Beginn des Verfahrens: 15.03.2026
  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 15.06.2026
  • Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 06.07.2026
  • Beschlussfassung: 03.09.2026
  • Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen

Bemerkungen

Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 2 VerfO

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Mepolizumab (Nucala)

Nucala ist angezeigt als zusätzliche Erhaltungstherapie bei erwachsenen Patienten mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD), die durch eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen im Blut gekennzeichnet ist und die trotz einer Kombinationstherapie aus einem inhalativen Kortikosteroid (ICS), einem langwirksamen Beta2-Agonisten (LABA) und einem langwirksamen Muscarinrezeptor-Antagonisten (LAMA) unzureichend kontrolliert ist (siehe Abschnitt 5.1).

Patientenpopulation(en) der Nutzenbewertung und zweckmäßige Vergleichstherapie

Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 15.06.2026 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 06.07.2026 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 27.07.2026 statt.

Beschlüsse

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Mepolizumab (neues Anwendungsgebiet: COPD)

Beschlussdatum: 03.09.2026

Inkrafttreten: 03.09.2026

Details zu diesem Beschluss