Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V – ASV-RL

Die Richtlinie regelt das Nähere zum erkrankungsspezifischen Versorgungsangebot der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, insbesondere die einbezogenen Erkrankungen, den Behandlungsumfang, die personellen und sächlichen Anforderungen an die teilnehmenden Krankenhäuser und vertragsärztlichen Leistungserbringer sowie den Zugang der Patientinnen und Patienten.

Die geltende Fassung der Richtlinie wird in Kürze zur Verfügung gestellt. In der angebotenen Fassung ist der am 28. Mai 2026 in Kraft getretene Beschluss noch nicht berücksichtigt.

In Kraft getreten am:
16.01.2026
Geändert am:
12.11.2025 BAnz AT 15.01.2026 B3
Fassung vom:
21.03.2013 BAnz AT 19.07.2013 B1

Anlagen

(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiterführende Informationen

Patienteninformation

Merkblatt in Leichter Sprache

Berichte über die Prüfergebnisse gemäß § 116b Absatz 4 Satz 12 SGB V