Letzte Änderungen der Website
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Änderungen zum Erfassungsjahr 2026
Der Beschluss vom 18. Juni 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Rotigotin, Gruppe 1, in Stufe 1
Der Beschluss vom 21. August 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8. Oktober 2025 in Kraft.
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Antrag auf Freistellung von der Nutzenbewertung wegen Geringfügigkeit nach § 35a Abs. 1a SGB V „Koloniestimulierende Faktoren“
Beschluss vom 18. September 2025.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern und Diuretika, Gruppe 1, in Stufe 3
Der Beschluss vom 21. August 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. Oktober 2025 in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Impfung gegen COVID-19 – Comirnaty und Spikevax LP.8.1
Der Beschluss vom 4. September 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung „STIKO-Empfehlung zur Anpassung der Empfehlung zur Indikationsimpfung sowie zur postexpositionellen Impfung zum Schutz vor Mpox“
Der Beschluss vom 4. September 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: STIKO-Stellungnahme zur Anwendung des 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs im Säuglings- und Kleinkindalter, erneute Evaluierung – Nicht-Änderung
Beschluss vom 2. Oktober 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Lisocabtagen maraleucel (Neues Anwendungsgebiet: follikuläres Lymphom, nach ≥ 2 Vortherapien)
Beschluss vom 2. Oktober 2025. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 2. Oktober 2025 in Kraft.
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Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Lisocabtagen maraleucel (Neues Anwendungsgebiet: follikuläres Lymphom, nach ≥ 2 Vortherapien)
Das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V ist abgeschlossen.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Pirtobrutinib (Neues Anwendungsgebiet: Chronische lymphatische Leukämie (CLL), rezidiviert oder refraktär, Monotherapie)
Beschluss vom 2. Oktober 2025. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 2. Oktober 2025 in Kraft.