Letzte Änderungen der Website
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VII: Teil A (Ceftriaxon)
Der Beschluss vom 21. August 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. Dezember 2025 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VIIa: Aktualisierung Mai 2025
Der Beschluss vom 12. August 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 5. November 2025 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VIIa: Aktualisierung April 2025
Der Beschluss vom 29. Juli 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 04. November 2025 in Kraft.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Änderungen zum Erfassungsjahr 2026 im Verfahren QS ambulante Psychotherapie
Der Beschluss vom 17. Juli 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung STIKO-Empfehlung zur Erweiterung der Indikationsimpfung und postexpositionellen Chemoprophylaxe gegen Haemophilus influenzae Typ b – Nicht-Änderung
Der Beschluss vom 16. Oktober 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Donanemab (frühe Alzheimer-Krankheit)
Das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wurde begonnen.
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Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Momelotinib (Neubewertung Orphan > 30 Mio: Myelofibrose)
Das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wurde begonnen.
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Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Avapritinib (Neubewertung Orphan > 30 Mio: Gastrointestinale Stromatumoren)
Das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wurde begonnen.
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Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Avapritinib (Neubewertung Orphan > 30 Mio: Indolente systemische Mastozytose (ISM))
Das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wurde begonnen.
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Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Vimseltinib (Symptomatische tenosynoviale Riesenzelltumoren)
Das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wurde begonnen.