Letzte Änderungen der Website
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage Va: Honighaltige Produkte
Der Beschluss vom 20. März 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung des 3. Kapitels – Verfahren für Richtlinienbeschlüsse nach § 116b Absatz 4 und 5 SGB V (ASV)
Der Beschluss vom 17. Oktober 2024 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Umstrukturierung des Verfahrens der Jährlichen Anpassung der Appendizes an den aktuellen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)
Der Beschluss vom 17. Oktober 2024 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Anwendungsbegleitende Datenerhebung und Beschränkung der Versorgungsbefugnis: Etranacogen Dezaparvovec – Hämophilie B
Die Datenerhebung wurde überprüft.
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Anwendungsbegleitende Datenerhebung und Beschränkung der Versorgungsbefugnis: Valoctocogen Roxaparvovec – Hämophilie A
Die Datenerhebung wurde überprüft.
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Kinder-Richtlinie: Früherkennung eines Vitamin B12-Mangels und weiterer Zielerkrankungen (Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie) im erweiterten Neugeborenen-Screening
Beschluss vom 15. Mai 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bewertung eines Neugeborenen-Screenings gemäß § 135 Absatz 1 in Verbindung mit § 26 SGB V: Früherkennung eines Vitamin B12-Mangels und weiterer Zielerkrankungen (Homocystinurie, Propionazidämie und Methylmalonazidurie) (§ 26 SGB V)
Das Bewertungsverfahren wurde abgeschlossen.
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Fachpsychotherapie: Neue Berufsbezeichnung nun vollständig in die G-BA-Richtlinien übernommen
Fachnews des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Mai 2025.
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Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchung auf Zahn, Mund- und Kieferkrankheiten: Einheitliche Dokumentation zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen im Untersuchungsheft für Kinder und notwendige Änderungen in der Richtlinie
Beschluss vom 15. Mai 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Kinder-Richtlinie: Untersuchungsheft für Kinder – Dokumentation der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen
Beschluss vom 15. Mai 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.