Früh­erken­nung bei Erwach­senen

Früh­erken­nung von Krebs­er­kran­kungen

Erwach­sene Versi­cherte haben Anspruch auf Unter­su­chungen zur Früh­erken­nung von Krebs­er­kran­kungen. Der G-BA legt dazu in zwei Richt­li­nien das Nähere fest, beispiels­weise die Anspruchs­vor­aus­set­zungen, den ärzt­li­chen Leis­tungs­um­fang, die Unter­su­chungs­in­ter­valle und die Doku­men­ta­tion der Unter­su­chungs­er­geb­nisse.

Gesund­heits­un­ter­su­chungen („Check-​up“)

Die Kran­ken­kasse über­nimmt bei erwach­senen Versi­cherten ab dem 18. Lebens­jahr die Kosten für regel­mä­ßige Gesund­heits­un­ter­su­chungen. Der Umfang der GKV-​Leistungen ist in der Gesundheitsuntersuchungs-​Richtlinie des G-BA fest­ge­legt.

Scree­ning auf Aneu­rysmen der Baucha­orta

Gesetz­lich kran­ken­ver­si­cherte Männer ab 65 Jahren haben Anspruch auf ein einmal durch­ge­führtes Ultraschall-​​Scree­ning zur Früh­erken­nung von Baucha­or­ten­an­eu­rysmen.

Chlamydien-​Test für Frauen bis 25 Jahre

Die geni­tale Chlamydien-​​Infek­tion ist welt­weit die häufigste sexuell über­trag­bare bakte­ri­elle Erkran­kung. Frauen bis zum abge­schlos­senen 25. Lebens­jahr haben einmal jähr­lich Anspruch auf ein Chlamydien-​​Scree­ning.