Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse
Verfahren nach § 137h SGB V
In der hier angebotenen Übersicht finden Sie die Beschlüsse, Bekanntmachungen und Verfahrensstände zu allen neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse, zu denen der GBA eine Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V oder eine Bewertung gemäß § 137h Absatz 1 SGB V durchführt oder bereits vorgenommen hat.
Änderungen durch das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG)
Mit dem BStabG wurde das obligatorische Verfahren nach § 137h SGB V erweitert. Mit Beschluss vom 17. September 2026 hat der GBA klargestellt, dass das erweiterte Verfahren erstmals mit Inkrafttreten der angepassten GBA-Verfahrensordnung angewendet wird. Diese Voraussetzung wird nicht vor dem 31. Oktober 2026 erfüllt sein.
Informationen zu den fristgebundenen Verfahren nach § 137h SGB V und den dahingehenden Beratungsangeboten finden Sie unter dem Thema Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse.