Kinder-​Richtlinie

Richt­linie zur Früh­erken­nung von Krank­heiten bei Kindern

Die Richt­linie bestimmt das Nähere zu den Früh­erken­nungs­un­ter­su­chungen bei Kindern bis zur Voll­endung des 18. Lebens­jahres. Neben den Unter­su­chungen U1 bis U9 gehören hierzu spezi­elle Früh­erken­nungs­un­ter­su­chungen wie das erwei­terte Neugeborenen-​Screening und das Scree­ning auf Muko­vis­zi­dose oder ange­bo­rene Herz­fehler.

In Kraft getreten am:
13.07.2024
Geän­dert am:
21.03.2024 BAnz AT 12.07.2024 B3
Fassung vom:
18.06.2015 BAnz AT 18.08.2016 B1

Anlagen

(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richt­linie enthalten.)

Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen