Die folgende Version dieser Richtlinie ist noch nicht in Kraft getreten:
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Künftige Richtlinienversion (tritt am 01.01.2026 in Kraft) (PDF 2,80 MB)
Version vom 15.05.2025, veröffentlicht im BAnz AT 26.11.2025 B5
Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern
Die Richtlinie bestimmt das Nähere zu den Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Neben den Untersuchungen U1 bis U9 gehören hierzu spezielle Früherkennungsuntersuchungen wie das erweiterte Neugeborenen-Screening und das Screening auf Mukoviszidose oder angeborene Herzfehler.
Die folgende Version dieser Richtlinie ist noch nicht in Kraft getreten:
Version vom 15.05.2025, veröffentlicht im BAnz AT 26.11.2025 B5