AIS – Maschi­nen­les­bare Fassung der Beschlüsse zur Nutzen­be­wer­tung von Arznei­mit­teln gemäß § 35a SGB V

Der G-BA stellt inner­halb eines Monats nach einem Beschluss über den Nutzen von erstat­tungs­fä­higen Arznei­mit­teln mit neuen Wirk­stoffen („frühe Nutzen­be­wer­tung“) zusätz­lich auch eine maschi­nen­les­bare Fassung des Beschlusses zur Verfü­gung. Diese Fassung dient der Imple­men­tie­rung von Infor­ma­tionen aus dem Beschluss in elek­tro­ni­sche Programme für die Verord­nung von Arznei­mit­teln in der vertrags­ärzt­li­chen Versor­gung, dem soge­nannten Arzt­in­for­ma­ti­ons­system (AIS).

Zur XML-​Datei beachten Sie bitte folgende Hinweise

Die maschi­nen­les­baren Fassungen der Beschlüsse werden vom G-BA in Form einer regel­mäßig aktua­li­sierten XML-​Datei „G-​BA_Beschluss_Info“ zur Verfü­gung gestellt. Diese Datei beinhaltet alle Infor­ma­tionen der maschi­nen­les­baren Fassung zu den in den Beschlüssen über die Nutzen­be­wer­tung adres­sierten Pati­en­ten­gruppen. Eine Sche­ma­datei (Format: XSD) zur Vali­die­rung der XML-​Datei wird eben­falls bereit­ge­stellt.

Die XML-​Datei „G-​BA_Beschluss_Info“ wird jeweils am 1. und 15. eines Monats aktua­li­siert. Über außer­halb dieser regu­lären Aktua­li­sie­rung gege­be­nen­falls auftre­tende Beson­der­heiten im Zusam­men­hang mit der XML-​Datei oder ihrer Bereit­stel­lung können Sie sich per G-​BA-Infodienst infor­mieren lassen.

Die XML-​Datei stellt eine Komplett­lie­fe­rung aller zum Zeit­punkt der Bereit­stel­lung zu imple­men­tie­renden Beschlüsse dar. Aufge­ho­bene Beschlüsse werden nicht zur Verfü­gung gestellt.

Die erste XML-​Datei wurde am 15. Juni 2020 veröf­fent­licht. Darin waren die Beschluss­fas­sungen vom 14. Mai 2020 enthalten. Die bis zum Jahr 2011 zurück­rei­chenden Beschlüsse des G-BA zur frühen Nutzen­be­wer­tung werden vom G-BA nach und nach in der maschi­nen­les­baren Fassung ergänzt.

Seit 1. April 2023 gilt eine geän­derte Fassung der XML-​Datei und der dazu­ge­hö­rigen XSD-​Datei. Eine wesent­liche Anpas­sung bei den Daten­fel­dern ist die Beschluss­klas­si­fi­ka­tion von Reser­ve­an­ti­bio­tika. Sämt­li­chen Ände­rungen liegt der Beschluss vom 18. März 2022 zugrunde.

Down­load Daten­sätze

Nach­fol­gend finden Sie die jeweils aktu­ellste XML-​Datei und die dazu­ge­hö­rige Schema-​Datei (XSD) zum kosten­freien Down­load. Alter­nativ kann ein dauer­haft gültiger Link für auto­ma­ti­sierte Down­loads ange­for­dert werden.

Die allge­meinen Nutzungs­be­din­gungen sind jeweils zu beachten.

Erläu­te­rungen zum Aufbau der XML- und XSD-​Dateien

Weiter­ge­hende Infor­ma­tionen zum Aufbau der XML- und XSD-​Dateien sind in der Spezi­fi­ka­tion der Dateien für eine maschi­nen­les­bare Fassung zu den Beschlüssen nach § 35a Abs. 3 SGB V hinter­legt:

Hinweise zum Fehler­kor­rek­tur­ver­fahren

Phar­ma­zeu­ti­sche Unter­nehmer haben die Gele­gen­heit, die Entwurfs­fas­sung der maschi­nen­les­baren Fassung vor der Veröf­fent­li­chung zu prüfen, um die Korrektur fehler­hafter Angaben zu ermög­li­chen.

FAQ zu den maschi­nen­les­baren Fassungen der Beschlüsse zur Nutzen­be­wer­tung von Arznei­mit­teln gemäß § 35a SGB V