Servi­ce­da­teien für die Berich­t­er­steller des Quali­täts­be­richts

Berichts­jahr 2024

Sollten Angaben in den Servi­ce­da­teien im Wider­spruch zu den Rege­lungen zum Quali­täts­be­richt der Kran­ken­häuser (Qb-R) stehen, so gelten die Qb-R.

Servi­ce­da­teien früherer Berichts­jahre (Archiv)