Beschluss
COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Pflegepersonal
Beschlussdatum: 20.03.2020
Inkrafttreten: 20.03.2020
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 23.03.2020 B7
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung/Meldung: Hecken: „G-BA ermöglicht notwendige maximale Flexibilität beim Einsatz von Intensivpflegepersonal zur Sicherstellung der Versorgung von COVID-19-Erkrankten“
- Richtlinien: Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene, Richtlinie zur Kinderonkologie, Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma, Richtlinie zur Kinderherzchirurgie, Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen, Qualitätssicherungsmaßnahmen der allogenen Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung des Transplantats bei akuter lymphatischer Leukämie und akuter myeloischer Leukämie bei Erwachsenen (nicht mehr in Kraft), Qualitätssicherungsmaßnahmen der allogenen Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom
- Zuständig: Unterausschuss Methodenbewertung, Unterausschuss Qualitätssicherung